ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von
schön aufgeräumt von Anja Meier
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen von schön aufgeräumt von Anja Meier.
Dazu gehören insbesondere persönliche Ordnungsbegleitungen, das Ausmisten, Sortieren, Strukturieren und Einrichten von Wohn- und Arbeitsbereichen sowie individuell vereinbarte Zusatzleistungen.
Die AGB sind jederzeit auf der Website von schön aufgeräumt zugänglich.
Mit der verbindlichen Buchung einer Dienstleistung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Dienstleistung verbindlich gebucht oder eine individuell vereinbarte Dienstleistung von der Kundin bzw. dem Kunden bestätigt wurde.
Bei einer Online-Buchung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde mit Abschluss der Buchung die Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen AGB.
Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und verpflichtet weder die Kundin bzw. den Kunden noch schön aufgeräumt zum Abschluss einer kostenpflichtigen Dienstleistung.
Bei individuell vereinbarten Dienstleistungen kann der Vertrag auch schriftlich oder mündlich zustande kommen.
3. Dienstleistungen und Leistungsumfang
3.1 Ordnungs-Start
Der Ordnungs-Start umfasst 2 Stunden persönliche Ordnungsbegleitung.
Gemeinsam wird ein ausgewählter Bereich bearbeitet. Je nach Anliegen umfasst die Begleitung insbesondere das gemeinsame Ausmisten, Sortieren und Schaffen von Ordnung und Struktur.
Der Preis beträgt CHF 240.–.
Die Anfahrt innerhalb der Stadt Bern ist im Preis enthalten.
3.2 Ordnungs-Session
Die Ordnungs-Session umfasst 6 Stunden persönliche Ordnungsbegleitung.
Je nach Projekt umfasst die Dienstleistung insbesondere:
Ausmisten
Sortieren
Struktur schaffen
Einräumen und Ordnen
Bei dieser Dienstleistung kann schön aufgeräumt nach Absprache auch selbstständig Arbeiten wie Sortieren, Einräumen und Strukturieren übernehmen.
Die Kundin bzw. der Kunde darf während der gesamten Session anwesend sein.
Der Preis beträgt CHF 690.–.
Die Anfahrt innerhalb der Stadt Bern ist im Preis enthalten.
Aufgrund der individuellen Ausgangssituation kann nicht garantiert werden, dass ein gesamter Raum oder ein bestimmter Bereich innerhalb der gebuchten Zeit vollständig bearbeitet werden kann.
3.3 Ordnung nach Mass
„Ordnung nach Mass“ kann ergänzend zur Ordnungs-Session vereinbart werden.
Die Dienstleistung umfasst:
Vermessen des betreffenden Bereichs
Planung einer passenden Aufbewahrungslösung
Auswahl geeigneter Organizer bzw. Aufbewahrungslösungen
Vorstellung der geplanten Lösung
Bestellung nach Freigabe durch die Kundin bzw. den Kunden
Die Preise betragen:
S – kleiner Bereich: CHF 400.–
M – mittlerer Bereich: CHF 500.–
L – grosser Bereich: CHF 650.–
Die Einstufung in S, M oder L erfolgt durch schön aufgeräumt anhand des jeweiligen Projekts.
Die Kosten für Organizer, Aufbewahrungslösungen und weitere Produkte sind nicht im Preis enthalten.
Die Produkte werden direkt auf den Namen und auf Rechnung der Kundin bzw. des Kunden bestellt. Die Kundin bzw. der Kunde ist allein für die Bezahlung dieser Produkte gegenüber dem jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Schön aufgeräumt ist nicht Vertragspartner für den Kauf dieser Produkte und übernimmt keine Verantwortung für deren Lieferung, Verfügbarkeit, Qualität, Mängel oder Zahlungsabwicklung.
3.4 Endlich erledigt
„Endlich erledigt“ umfasst 3 Stunden persönliche Ordnungsbegleitung pro Monat.
Der Preis beträgt CHF 297.– pro Monat.
Mit der Buchung wird eine Mindestlaufzeit von drei Monaten vereinbart.
Die monatliche Zahlung ist während der gesamten Mindestlaufzeit geschuldet.
Die Begleitung dient dazu, regelmässig an den Bereichen und Aufgaben dranzubleiben, die im Alltag immer wieder aufgeschoben werden.
3.5 Individuelle Dienstleistungen und zusätzliche Stunden
Passt keine der bestehenden Dienstleistungen zur jeweiligen Situation, kann eine individuelle Lösung vereinbart werden.
Umfang, Dauer und Preis werden vor Beginn der Dienstleistung vereinbart.
Zusätzliche Stunden können nach Absprache und nur bei entsprechender Verfügbarkeit gebucht werden.
Zusätzliche Stunden werden mit 115 CHF pro Stunde verrechnet.
Die entsprechende Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt vollständig zu bezahlen.
4. Preise und Anfahrt
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. individuell vereinbarten Preise.
Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.
Die Anfahrt innerhalb der Stadt Bern ist bei den regulären Angeboten im Preis enthalten.
Bei Einsätzen ausserhalb der Stadt Bern können Anfahrt und Reisezeit zusätzlich verrechnet werden.
Die entsprechenden Kosten werden vor der verbindlichen Buchung mitgeteilt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung als Mail.
5.1 Vorauszahlung
Für den Ordnungs-Start, die Ordnungs-Session sowie vereinbarte Leistungen von „Ordnung nach Mass“ wird die Rechnung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zugestellt.
Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens 14 Tage vor Terminbeginn bei schön aufgeräumt eingegangen sein.
Ist die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen, ist schön aufgeräumt berechtigt, den Termin nicht durchzuführen und den Termin anderweitig zu vergeben.
Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Termin bleibt davon unberührt.
5.2 Endlich erledigt
Auch bei „Endlich erledigt“ wird die monatliche Leistung im Voraus verrechnet.
Die Rechnung für den jeweiligen Monat ist spätestens 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Monats bzw. vor Beginn des vereinbarten Leistungszeitraums vollständig zu bezahlen.
Die monatliche Zahlung bleibt während der vereinbarten Mindestlaufzeit von drei Monaten geschuldet.
5.3 Zahlungsverzug
Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät die Kundin bzw. der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug.
Für verspätete Zahlungen kann der gesetzliche Verzugszins verlangt werden.
Zusätzliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, insbesondere angemessene Mahn- und Inkassokosten, können der Kundin bzw. dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.
Schön aufgeräumt ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zurückzuhalten.
6. Termine, Absagen und Verschiebungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
6.1 Ordnungs-Start
Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.
Bei einer späteren Absage oder Verschiebung werden 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
Bei Nichterscheinen oder wenn die Durchführung des Termins aufgrund fehlenden Zugangs zum vereinbarten Bereich nicht möglich ist, werden ebenfalls 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
6.2 Ordnungs-Session
Für die Ordnungs-Session wird aufgrund des Umfangs der Dienstleistung ein ganzer Arbeitstag reserviert und die Durchführung entsprechend vorbereitet.
Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.
Bei einer späteren Absage oder Verschiebung werden 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
Bei Nichterscheinen oder wenn die Durchführung aufgrund fehlenden Zugangs zum vereinbarten Bereich nicht möglich ist, werden ebenfalls 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
6.3 Kostenlose Verschiebungen
Eine kostenlose Verschiebung eines gebuchten Termins ist pro Buchung höchstens zweimal möglich, sofern die jeweilige Verschiebung innerhalb der geltenden Frist mitgeteilt wird.
Nach der zweiten kostenlosen Verschiebung wird bei einer weiteren Absage oder Verschiebung 100 % des vereinbarten Honorars fällig.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die bisherigen Verschiebungen innerhalb der jeweils geltenden kostenlosen Frist erfolgt sind.
7. Bereits geleistete Arbeit und Vorbereitungsaufwand
Arbeiten und Aufwände, die bereits vor einer Absage erbracht wurden, werden unabhängig von einer späteren Terminabsage verrechnet.
Dazu gehören insbesondere:
Planung
Vorbereitung
Vermessung
Organisation
individuell ausgearbeitete Lösungen
bereits durchgeführte Termine
sonstige projektbezogene Arbeiten
Bereits geleistete Arbeit wird entsprechend dem vereinbarten Preis bzw. dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Diese Kosten bleiben auch dann geschuldet, wenn die anschliessende Durchführung des Projekts nicht mehr stattfindet.
8. Endlich erledigt – Mindestlaufzeit und Terminverschiebungen
Mit der Buchung von „Endlich erledigt“ wird eine Mindestlaufzeit von drei Monaten vereinbart.
Die monatlichen Kosten von CHF 297.– sind während dieser Mindestlaufzeit geschuldet, auch wenn einzelne Termine nicht wahrgenommen werden können.
Terminverschiebung:
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes nicht stattfinden und wird dies möglichst frühzeitig mitgeteilt, bemüht sich schön aufgeräumt, einen Ersatztermin anzubieten.
Ein Ersatztermin innerhalb desselben Monats kann jedoch nicht garantiert werden.
Die Verfügbarkeit eines Ersatztermins hängt von den bestehenden Buchungen und der verfügbaren Kapazität von schön aufgeräumt ab.
Wird ein Ersatztermin gefunden, kann dieser zusätzlich zum regulären Termin des Folgemonats stattfinden.
Beispiel:
Kann der April-Termin nicht stattfinden und wird im Mai nachgeholt, können im Mai zwei Termine stattfinden: der nachgeholte April-Termin und der reguläre Mai-Termin.
Der nachgeholte Termin wird nicht auf das Stundenkontingent des neuen Monats angerechnet.
Kann aufgrund einer kurzfristigen Absage oder fehlender Kapazität kein Ersatztermin angeboten werden, bleibt der monatliche Betrag von CHF 297.– vollständig geschuldet.
Eine Terminverschiebung führt weder zu einer Gutschrift noch zu einer Reduktion des monatlichen Betrags und verlängert die Mindestlaufzeit nicht.
In besonderen Fällen kann schön aufgeräumt nach eigenem Ermessen eine abweichende Lösung anbieten. Daraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Behandlung in zukünftigen Fällen.
9. Kündigung von „Endlich erledigt“
Die Mindestlaufzeit von „Endlich erledigt“ beträgt drei Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monats gekündigt werden.
Die Kündigung muss per E-Mail erfolgen.
Eine Kündigung gilt erst dann als eingegangen, wenn sie von schön aufgeräumt bestätigt wurde.
Die Kundin bzw. der Kunde erhält nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung per E-Mail.
Bleibt diese Bestätigung aus, liegt es in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden, sich bei schön aufgeräumt zu erkundigen und sicherzustellen, dass die Kündigung eingegangen ist.
10. Krankheit oder Verhinderung durch schön aufgeräumt
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit oder einer anderen unvorhersehbaren Verhinderung von schön aufgeräumt nicht durchgeführt werden, wird die Kundin bzw. der Kunde so früh wie möglich informiert.
Der Termin wird nach Möglichkeit gemeinsam auf einen neuen Termin verschoben.
Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig auf den Ersatztermin angerechnet.
Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzforderungen aufgrund einer Terminverschiebung oder eines Ausfalls, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11. Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden
Die Art und der Umfang der Mitwirkung hängen vom gebuchten Angebot ab.
Beim Ordnungs-Start und bei den 3-Stunden-Terminen von „Endlich erledigt“ ist die aktive Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden beim Ausmisten erforderlich.
Die Kundin bzw. der Kunde entscheidet dabei selbst, welche Gegenstände behalten, verschenkt oder entsorgt werden.
Bei der 6-Stunden-Ordnungs-Session kann schön aufgeräumt nach Absprache auch selbstständig sortieren und einräumen. Die Kundin bzw. der Kunde kann währenddessen anwesend bleiben.
Die Kundin bzw. der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Bereich zum Termin zugänglich ist und die vereinbarte Dienstleistung durchgeführt werden kann.
12. Gegenstände, Ausmisten und Entsorgung
Die Entscheidung darüber, welche Gegenstände behalten, verschenkt oder entsorgt werden, liegt immer bei der Kundin bzw. dem Kunden.
Schön aufgeräumt trifft diese Entscheidung nicht eigenständig.
Gegenstände werden nur mit Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden aus dem Haushalt entfernt.
Schön aufgeräumt übernimmt keine Entsorgung oder den Abtransport von Gegenständen.
Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, aussortierte Gegenstände anschliessend zu entsorgen, zu spenden, zu verkaufen oder anderweitig weiterzugeben.
Schön aufgeräumt übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die von der Kundin bzw. dem Kunden zum Weggeben oder Entsorgen freigegeben wurden.
Besonders wertvolle, empfindliche oder wichtige Gegenstände sowie Dokumente, Bargeld, Schmuck und Datenträger sind vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu sichern bzw. ausdrücklich zu kennzeichnen.
13. Organizer und externe Produkte
Bei „Ordnung nach Mass“ werden Produkte und Aufbewahrungslösungen auf den Namen und auf Rechnung der Kundin bzw. des Kunden bestellt.
Die Kundin bzw. der Kunde ist Vertragspartner des jeweiligen Anbieters und trägt die Kosten für die bestellten Produkte vollständig.
Schön aufgeräumt übernimmt keine Zahlungspflicht für diese Produkte.
Für Lieferzeiten, Nichtverfügbarkeit, Produktänderungen, Mängel oder die Qualität der Produkte ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
14. Fotos, Videos und Aufnahmen
Im Rahmen einer Ordnungsbegleitung können nach Absprache Fotos und Videos von Ordnungslösungen, Vorher-Nachher-Situationen oder einzelnen Bereichen erstellt werden.
Diese Aufnahmen können für die Website, Social Media, Werbezwecke oder andere Kommunikationszwecke von schön aufgeräumt verwendet werden, sofern keine persönlichen oder vertraulichen Inhalte darauf erkennbar sind.
Private Dokumente, persönliche Fotos, Namen, Adressen, Kontaktdaten sowie andere vertrauliche oder sensible Inhalte werden nicht veröffentlicht.
Aufnahmen von Personen werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
Die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden hat jederzeit Vorrang.
15. Haftung
Schön aufgeräumt erbringt die Dienstleistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen.
Eine Garantie dafür, dass ein bestimmter Bereich innerhalb der gebuchten Zeit vollständig bearbeitet wird oder eine dauerhaft gleichbleibende Ordnung bestehen bleibt, kann nicht übernommen werden.
Die Kundin bzw. der Kunde bleibt für die persönlichen Entscheidungen bezüglich eigener Gegenstände verantwortlich.
Schön aufgeräumt arbeitet sorgfältig und geht respektvoll mit den Gegenständen der Kundinnen und Kunden um. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von schön aufgeräumt entstehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung kann im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
Für bereits vorhandene Schäden, Materialermüdung oder Mängel an Gegenständen und Einrichtungen wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht durch schön aufgeräumt verursacht wurden.
Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, auf besonders empfindliche, wertvolle oder beschädigte Gegenstände hinzuweisen.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von schön aufgeräumt.
17. Änderungen der AGB
Schön aufgeräumt kann diese AGB bei Bedarf anpassen.
Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.
Für neue Buchungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website veröffentlichte Fassung.
18. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.